Siegert Technik Service

AGB

Die unten aufgeführten Bedingungen sind im beiderseitigem Einverständnis Bestandteil der abgeschlossenen Verträge.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

I.  Verkaufsbedingungen

1. Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum des
Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm
gegen den Kunden zustehender Ansprüche. Während dieser Zeit
dürfen die Gegenstände weder weiterveräußert, vermietet, verliehen
oder verschenkt, noch innerhalb der Gewährleistung bei Dritten in
Reparatur gegeben werden. Von einer Pfändung, von einem
Diebstahl oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte des
Verkäufers ist dieser vom Kunden unverzüglich zu benachrichtigen.
Für sämtliche schuldhaften Beeinträchtigungen des Vorbehalt-
eigentums des Verkäufers hat der Kunde aufzukommen.

2.  Gewährleistung

2.1 Die Gewährleistung auf alle beschafften Baugruppen und
Ersatzteile beträgt 12 Monate. Ausnahmen sind hierbei längere
Gewährleistungsangaben der Hersteller.

Sie erfolgt durch Nachbesserung ohne Berechnung. Hierzu zählen
insbesondere die folgenden Kosten:

Materialkosten

Lohnkosten

Nebenkosten (Beschaffungskosten)

Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Übergabe des
Gegenstandes an den Kunden.
Gewährleistungsansprüche sind bei offensichtlichen Mängeln
unverzüglich geltend zu machen. Zur Regulierung des Mangels
ist die Rechnung vorzulegen.

2.2. Von jeglicher Gewährleistung ausgenommen sind:

  • Fehler die durch die Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden.
  • Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag; Überspannung
  • Schäden durch die Verwendung ausgelaufener oder ungeeigneter Batterien;
  • Mängel durch den Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile;
  • Verschmutzung (Magnetköpfe); Korrosion;
  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung;
  • Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Einsatz.

2.3 Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder
Dritter  erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechende
substantiierte Behauptung der Verkäufers, dass der Eingriff in das
Gerät den Mangel herbeigefügt habe, widerlegt.

3.   Rücktritt

3.1 Der Verkäufer kann auch vom Vertrag zurücktreten:

  • wenn er durch einen unvorhersehbaren und schwerwiegenden Umstand, den er nicht selbst zu vertreten hat, die Lieferung des Vertragsgegenstandes nicht ausführen kann;
  • wenn der Kunde einen schriftlich vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Werktage überschreitet und die ihm gesetzte  Nachfrist verstreichen lässt;
  • wenn der Kunde grob fahrlässig wahrheitswidrige Angaben  über seine Verpflichtungen gemacht hat, die das Einhalten der Zahlungsverpflichtungen gefährden.

3.2  Der Kunde kann auch vom Vertrag zurücktreten:

  • wenn der Verkäufer durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten die Ausführung der Lieferung unmöglich macht.
  • wenn der Verkäufer die um eine angemessene Nachfrist (14 Werktage)  verlängerte Lieferzeit nicht einhält.  Eine Nachfrist hat der Kunde dem Verkäufer dann einzuräumen,
  • wenn der Verkäufer nachweist, dass er durch ein von  ihm  nicht zu vertretendes Ereignis, wie z.B. durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung an der rechtzeitigen Lieferung verhindert ist.

3.3   Bei Rücktritt sind Käufer und Kunde verpflichtet einander die
empfangenen Leistungen zurückzugewähren eine entstandene
Wertminderung ist zu berücksichtigen.

4. Teillieferung

Der Kunde ist gehalten zumutbare Teillieferungen anzunehmen.

II. Leistungsbedingungen

1. Auftragserteilung und Fehlerangaben

Bei der Auftragserteilung soll sich der Werkunternehmer nach
Fehlern, bzw. deren Auswirkungen erkundigen. Der Kunde soll
darüber Auskunft geben. Soweit technisch möglich, wird dem
Kunden bei der Auftragserteilung der vermutliche Reparaturpreis
genannt, anderenfalls kann der Kunde eine Kostengrenze setzen.
Kann die Reparatur zu diesen  Kosten nicht durchgeführt werden,
so ist das Einverständnis des Kunden für die weitere Durchführung
der Reparatur einzuholen.

2. Kosten für nicht ausgeführte Aufträge

Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu
belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein
Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil:

  • der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat;
  • ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
  • der Kunde durch sein Verschulden zum vereinbarten Termin nicht anwesend war,
  • der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen  wurde;
  • die Empfangsbedingungen nicht einwandfrei gegeben sind.

3. Kostenvoranschlag

Wird ein Kostenvoranschlag verlangt, kann der Händler mit dem
Kunden ein angemessenes Entgelt dafür vereinbaren.

4. Gewährleistung

4.1 Die Gewährleistungsdauer für Reparaturarbeiten beträgt
6 Monate. Die Gewährleistung bezieht sich dabei nur auf
tatsächlich ausgeführte Reparaturarbeiten und das eingebaute
Material.

4.2  Für die im Außendienst durchgeführten Reparaturarbeiten kann
die Gewährleistung nach besonderer  vertraglicher  Vereinbarung
entfallen., soweit die werkstattübliche Überprüfung des
Reparaturgegenstandes nicht möglich ist. Der Kunde ist hierüber
vor der Durchführung der Reparatur zu informieren. Auf seinen
Wunsch hin, ist die Reparatur in der Werkstatt auszuführen

4.3 Für die in der Werkstatt ausgeführten Reparaturen wird Gewähr
nur geleistet, wenn der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich
rügt.

4.4 Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder
Dritter in den Reparaturgegenstand erlischt dann nicht, wenn der
Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung des
Verkäufers , dass der Eingriff in das Gerät den Mangel
herbeigefügt habe, widerlegt.

5. Aufbewahrung

5.1 Die Aushändigung des Reparaturgegenstandes erfolgt gegen
Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Abholscheines.

5.2 Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von vier Wochen
nach der Abholaufforderung abgeholt, so kann der  Werk-
unternehmer vom Ablauf dieser Frist an ein angemessenen
Lagergeld verlangen.

6. Pfandrecht des Unternehmers

6.1 Der Werkunternehmer hat für seine Forderungen aus dem
Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder
ausgebesserten Sachen des Kunden, die bei der Herstellung oder
zum Zweck der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.

6.2 Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die
Abholung, entfällt die weitere Verpflichtung zur Aufbewahrung und
somit jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigungen oder
Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden
eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist
berechtigt, den Reparaturgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur
Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern; etwaiger
Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

III Preise und Zahlungsbedingungen

1. Preise gelten stets ab Betriebssitz des Verkäufers bzw.
Werkunternehmers. Kosten für Transport, Verpackung oder
Versicherung werden je nach besonderer Vereinbarung berechnet.

2. Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung zahlbar

3. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Verkäufer bzw.
Werkunternehmer verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen
kann.

4. Mahnungen
Handwerkerrechnungen sind  nach Rechnungsstellung ohne
Abzug fällig. Bitte beachten Sie, dass nach §286 Abs.2 Ziffer 1 BGB eine
Verzugslage auch ohne Mahnung eintritt. Bei
späterer Zahlung erheben wir Zinsen gemäß dem Gesetz zur
Beschleunigung fälliger Zahlungen in Höhe von 5%-Punkten über
dem Basiszinssatz der Zentralbank. Eine Mahnung ist hierfür nicht
erforderlich

IV Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Kunde Vollkaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bayreuth.

I. Verkaufsbedingungen

1. Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum des
Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm
gegen den Kunden zustehender Ansprüche. Während dieser Zeit
dürfen die Gegenstände weder weiterveräußert, vermietet, verliehen
oder verschenkt, noch innerhalb der Gewährleistung bei Dritten in
Reparatur gegeben werden. Von einer Pfändung, von einem
Diebstahl oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte des
Verkäufers ist dieser vom Kunden unverzüglich zu benachrichtigen.
Für sämtliche schuldhaften Beeinträchtigungen des Vorbehalt-
eigentums des Verkäufers hat der Kunde aufzukommen.

2.  Gewährleistung

2.1 Die Gewährleistung auf alle beschafften Baugruppen und
Ersatzteile beträgt 12 Monate. Ausnahmen sind hierbei längere
Gewährleistungsangaben der Hersteller.

Sie erfolgt durch Nachbesserung ohne Berechnung. Hierzu zählen
insbesondere die folgenden Kosten:

Materialkosten
Lohnkosten
Nebenkosten (Beschaffungskosten)

Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Übergabe des
Gegenstandes an den Kunden.
Gewährleistungsansprüche sind bei offensichtlichen Mängeln
unverzüglich geltend zu machen. Zur Regulierung des Mangels
ist die Rechnung vorzulegen.

2.2. Von jeglicher Gewährleistung ausgenommen sind:

Fehler die durch die Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden.

Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag; Überspannung

Schäden durch die Verwendung ausgelaufener oder ungeeigneter Batterien;

Mängel durch den Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile;

Verschmutzung (Magnetköpfe); Korrosion;

Schäden durch unsachgemäße Behandlung;

Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Einsatz.

2.3 Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder
Dritter  erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechende
substantiierte Behauptung der Verkäufers, dass der Eingriff in das
Gerät den Mangel herbeigefügt habe, widerlegt.

3.   Rücktritt

3.1 Der Verkäufer kann auch vom Vertrag zurücktreten:

wenn er durch einen unvorhersehbaren und schwerwiegenden Umstand, den er nicht selbst zu vertreten hat, die Lieferung des Vertragsgegenstandes nicht ausführen  kann;

wenn der Kunde einen schriftlich vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Werktage überschreitet und die ihm gesetzte  Nachfrist verstreichen lässt;

wenn der Kunde grob fahrlässig wahrheitswidrige Angaben  über seine Verpflichtungen gemacht hat, die das Einhalten der Zahlungsverpflichtungen gefährden.

3.2  Der Kunde kann auch vom Vertrag zurücktreten:

wenn der Verkäufer durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten die Ausführung der Lieferung unmöglich macht.

wenn der Verkäufer die um eine angemessene Nachfrist (14 Werktage)  verlängerte Lieferzeit nicht einhält.  Eine Nachfrist hat der Kunde dem Verkäufer dann einzuräumen,

wenn der Verkäufer nachweist, dass er durch ein von  ihm  nicht zu vertretendes Ereignis, wie z.B. durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung an der rechtzeitigen Lieferung verhindert ist.

3.3   Bei Rücktritt sind Käufer und Kunde verpflichtet einander die
empfangenen Leistungen zurückzugewähren eine entstandene
Wertminderung ist zu berücksichtigen.

4. Teillieferung

Der Kunde ist gehalten zumutbare Teillieferungen anzunehmen.

II. Leistungsbedingungen

1. Auftragserteilung und Fehlerangaben

Bei der Auftragserteilung soll sich der Werkunternehmer nach
Fehlern, bzw. deren Auswirkungen erkundigen. Der Kunde soll
darüber Auskunft geben. Soweit technisch möglich, wird dem
Kunden bei der Auftragserteilung der vermutliche Reparaturpreis
genannt, anderenfalls kann der Kunde eine Kostengrenze setzen.
Kann die Reparatur zu diesen  Kosten nicht durchgeführt werden,
so ist das Einverständnis des Kunden für die weitere Durchführung
der Reparatur einzuholen.

2. Kosten für nicht ausgeführte Aufträge

Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu
belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein
Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil:

  • der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat;
  • ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
  • der Kunde durch sein Verschulden zum vereinbarten Termin nicht anwesend war,
  • der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen  wurde;
  • die Empfangsbedingungen nicht einwandfrei gegeben sind.

3. Kostenvoranschlag

Wird ein Kostenvoranschlag verlangt, kann der Händler mit dem
Kunden ein angemessenes Entgelt dafür vereinbaren.

4. Gewährleistung

4.1 Die Gewährleistungsdauer für Reparaturarbeiten beträgt
6 Monate. Die Gewährleistung bezieht sich dabei nur auf
tatsächlich ausgeführte Reparaturarbeiten und das eingebaute
Material.

4.2  Für die im Außendienst durchgeführten Reparaturarbeiten kann
die Gewährleistung nach besonderer  vertraglicher  Vereinbarung
entfallen., soweit die werkstattübliche Überprüfung des
Reparaturgegenstandes nicht möglich ist. Der Kunde ist hierüber
vor der Durchführung der Reparatur zu informieren. Auf seinen
Wunsch hin, ist die Reparatur in der Werkstatt auszuführen

4.3 Für die in der Werkstatt ausgeführten Reparaturen wird Gewähr
nur geleistet, wenn der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich
rügt.

4.4 Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder
Dritter in den Reparaturgegenstand erlischt dann nicht, wenn der
Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung des
Verkäufers , dass der Eingriff in das Gerät den Mangel
herbeigefügt habe, widerlegt.

5. Aufbewahrung

5.1 Die Aushändigung des Reparaturgegenstandes erfolgt gegen
Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Abholscheines.

5.2 Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von vier Wochen
nach der Abholaufforderung abgeholt, so kann der  Werk-
unternehmer vom Ablauf dieser Frist an ein angemessenen
Lagergeld verlangen.

6. Pfandrecht des Unternehmers

6.1 Der Werkunternehmer hat für seine Forderungen aus dem
Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder
ausgebesserten Sachen des Kunden, die bei der Herstellung oder
zum Zweck der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.

6.2 Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die
Abholung, entfällt die weitere Verpflichtung zur Aufbewahrung und
somit jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigungen oder
Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden
eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist
berechtigt, den Reparaturgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur
Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern; etwaiger
Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

III Preise und Zahlungsbedingungen

1. Preise gelten stets ab Betriebssitz des Verkäufers bzw.
Werkunternehmers. Kosten für Transport, Verpackung oder
Versicherung werden je nach besonderer Vereinbarung berechnet.

2. Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung zahlbar

3. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Verkäufer bzw.
Werkunternehmer verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen
kann.

4. Mahnungen
Handwerkerrechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne
Abzug fällig. Bitte beachten Sie, dass nach §286 Abs.3 BGB eine
Verzugslage auch ohne Mahnung eintritt, wenn die Zahlung nicht
innerhalb von 30 Tagen seit Zugang der Rechnung erfolgt. Bei
späterer Zahlung erheben wir Zinsen gemäß dem Gesetz zur
Beschleunigung fälliger Zahlungen in Höhe von 5%-Punkten über
dem Basiszinssatz der Zentralbank. Eine Mahnung ist hierfür nicht
erforderlich

IV Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Kunde Vollkaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bayreuth.